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SB Wasch & Tank GmbH & Co. KG, Kirchstr. 5, 35764 Sinn
Tel: 02772 / 52077
Fax: 02772 /81694
Geschäftsführer: Karl-Friedrich und Holger Metz
Handelsregister: AG Wetzlar, HBA 6291
USt.-Ident-Nr.: DE 111 797 080
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten,
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oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des
Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Allgemeine Vereinbarungen über die Ausgabe von Metz Tank-Karten
und den Bezug von Kraftstoffen an der SB-Tank-Anlage
1. Die Metz Tank-Karte bleibt in jedem Fall Eigentum der Firma SB Wasch u.
Tank oder deren Rechtsnachfolgern. Sie ist auf Verlangen der Firma SB
Wasch u. Tank unverzüglich zurückzugeben.
2. Für die Erstausgabe einer jeden Tankkarte ist eine Pfandgebühr von EURO
10,– zu entrichten, welche bei Rückgabe der Karte erstattet wird.
3. Tanken ist nur mit der Tank-Karte und der Eingabe der dazugehörigen,
umseitig genannten Geheim-Code-Nr. möglich. Die Geheim-Code-Nr. schützt
vor unberechtigter Benutzung der Tank-Karte. Die Geheim-Code-Nr. darf nicht
auf der Tank-Karte notiert oder mit dieser zusammen aufbewahrt werden.
Durch Knicken und Falten wird die Tank-Karte unbrauchbar. Ein Verlust der
Tank-Karte muß der Firma SB Wasch u. Tank unverzüglich gemeldet werden.
Die Erstattungsgebühr für den Ersatz einer beschädigten oder
verlorengegangenen Tank-Karte beträgt EURO 10,– und ist an die Firma SB
Wasch u. Tank zu entrichten.
4. Für die Handhabung der Tankanlage gilt die dem Tankberechtigten
übergebene Erläuterung oder die mündliche Unterweisung. Es ist zu
vermeiden, daß die Tankanlage beschädigt oder Kraftstoff verschüttet wird.
Für jegliche Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der Tankanlage,
unberechtigte Verwendung der Tank-Karte oder dergleichen entstehen, haftet
der Tankberechtigte.
5. Maßgebend für die Abrechnung sind die jeweils an den Zapfsäulen
angegebenen Verkaufspreise. Die Abrechnung erfolgt einmal monatlich auf
den Monatsletzten bzw. den ersten darauf folgenden Werktag. Die Rechnung
ist sofort zur Zahlung fällig; der Rechnungsbetrag wird im Lastschriftverfahren
eingezogen. Bei Nichteinlösung ist die Firma SB Wasch u. Tank berechtigt, die
Tank-Karte ohne weitere Mitteilung oder Ankündigung zu sperren und
einzuziehen. Mit dem Zeitpunkt der Nichteinlösung beginnt die Verzugszeit.
Einer gesonderten Mahnung bedarf es hierbei nicht. Die entstehenden Kosten
aus der Nichteinlösung (derzeit gültige Rückbuchungsgebühren der Bank, die
der SB Wasch u. Tank belastet werden) sowie interne Buchungsgebühren von
EURO 5,- und die banküblichen Verzugszinsen trägt der Tankberechtigte.
6. Die Firma SB Wasch u. Tank ist berechtigt, den Abrechnungsmodus gemäß
Ziffer 5 nach Vorankündigung zu ändern.
7. Eine Änderung der Anschrift oder der Bankverbindung teilt der
Tankberechtigte umgehend der Firma SB Wasch u. Tank mit. Beide Parteien
sind berechtigt, die getroffenen Vereinbarungen mit einer Frist von 14 Tagen
zum Monatsende zu kündigen. Das Recht der fristlosen Kündigung aus
besonderen Gründen bleibt unberührt. Der Tankberechtigte gibt dann die
Tank-Karte unaufgefordert an die Firma SB Wasch u. Tank zurück.
8. Die zwischen dem Tankberechtigten und der Firma SB Wasch u. Tank
getroffenen Vereinbarungen beruhen auf der Basis gegenseitigen Vertrauens,
Meinungsverschiedenheiten werden in gütlichem Einvernehmen geklärt. Der
Ort der Leistung ist Sinn. Sollte eine gerichtliche Entscheidung erforderlich
sein, wird als Gerichtsstand Amtsgericht Herborn vereinbart.
9. Sollte eine Bestimmung dieser getroffenen Vereinbarungen oder einer der
Vereinbarungspunkte unwirksam werden, so berührt dies die übrigen
Regelungen nicht. Die Partner treffen dann eine Vereinbarung, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.