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Karl Metz GmbH, Kirchstraße 5, 35764 Sinn,
Tel: 02772 / 52077
Fax: 02772 / 81694
Geschäftsführer: Karl-Friedrich Metz, Holger Metz
Handelsregister: AG Wetzlar, HRB 4235,
USt.-Ident-Nr.: DE 155 578 361.
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Allgemeine Lieferbedingungen/ABG’s
I. ALLGEMEINES
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für VERBRAUCHER und
UNTERNEHMER. Wer VERBRAUCHER und wer UNTERNEHMER ist, ergibt
sich aus § 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b. Besonderheiten für VERBRAUCHER oder UNTERNEHMER sind in den
einzelnen Bestimmungen immer zusammengefasst und gesondert
überschrieben.
c. Sofern keine gesonderten Bezeichnungen vorhanden sind oder von Kunden
gesprochen wird, betreffen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl
VERBRAUCHER als auch UNTERNEHMER.
II. KUNDEN, VERBRAUCHER, UNTERNEHMER
a.VERBRAUCHER im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass
diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet
werden kann.
b.UNTERNEHMER im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
c. KUNDEN im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl
VERBRAUCHER als auch UNTERNEHMER.
GELTUNGSBEREICH
Regelungen für alle KUNDEN:
a. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen
ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines
erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
b. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
III. BESCHAFFENHEIT DER WARE
Regelungen für alle KUNDEN:
a. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen
handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von
Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche
Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind
zulässig.
b. Die Lieferung und Abrechnung von HEL und DK erfolgt
temperaturkompensiert auf der Basis von 15 Grad Celsius bei Belieferung mit
Tankwagen gemäß der 2. Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 21.
Juni 1994.
IV. VERTRAGSSCHLUSS
1. Regelungen für alle KUNDEN:
a. Unsere Angebote sind freibleibend.
b. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte
Ware erwerben zu wollen.
c. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb
von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann
entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt
werden.
d. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den
Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei
Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
e. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2. Regelungen für alle VERBRAUCHER:
a. Bestellt der VERBRAUCHER die Ware auf elektronischem Wege, werden wir
den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung
stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die
Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
b. Sofern der VERBRAUCHER die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird
der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den
vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Regelungen für alle KUNDEN:
a. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung
des Kaufpreises vor.
b. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt,
vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht
in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt,
vermengt oder verbunden wurde.
c. Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen. Er tritt bereits jetzt
alle aus den Verkäufen erwachsenden Forderungen bis zur Höhe unserer
offenen Forderung einschließlich der Umsatzsteuer ab, die ihm gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware
vermischt oder unvermischt weiterverkauft worden ist. Ebenso tritt er die
Vorbehaltsware betref-fende Ansprüche auf Steuerentlastung an uns ab.
d. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. VI
1. c. dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
2. Regelungen für UNTERNEHMER:
a. Bei Verträgen mit UNTERNEHMERN behalten wir uns das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
b. Der UNTERNEHMER ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen
Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der
UNTERNEHMER zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns
vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der UNTERNEHMER seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät.
VI. WIDERRUFS- UND RÜCKGABERECHT FÜR VERBRAUCHER
Regelungen für VERBRAUCHER:
a. Der VERBRAUCHER hat das Recht, seine auf den Abschluss des
Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach
Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und ist in Textform oder durch Aufforderung zur Rücknahme
der Ware durch uns gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
b. Die Kosten der Rücknahme durch uns trägt bei Ausübung des
Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der
VERBRAUCHER, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der
bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der
VERBRAUCHER die Kosten der Rücknahme durch uns nicht zu tragen.
c. Der VERBRAUCHER hat Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene
Verschlechterung und insbesondere Verminderung der Ware zu leisten.
Der VERBRAUCHER darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den
Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende
Nutzung dazu führt, hat der VERBRAUCHER zu tragen.
d. Der VERBRAUCHER hat kein Widerrufsrecht, sofern die Ware
aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht oder nicht mehr für eine
Rücksendung oder Rücknahme durch den UNTERNEHMER geeignet ist,
insbesondere wenn eine Vermischung mit anderer Ware in den Tanks
und Behältnissen des VERBRAUCHERS stattgefunden hat.
VII. VERGÜTUNG
1. Regelungen für alle KUNDEN:
a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche
Umsatzsteuer enthalten.
b. Die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung sind im Kaufpreis enthalten.
c. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der
Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
d. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.
e. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rech-
nungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach
Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
f. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
g. Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des
Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht
zulässig.
h. Die Rechnungserteilung gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für
die Fristen ist ausschließlich der Tag des Versandes. Zahlungen sind in bar oder
durch Banküberweisung oder EC-Karte zu leisten. Bei bargeldloser Zahlung ist
in jedem Fall der Zeitpunkt der Gutschrift auf einem unserer Konten
maßgebend.
i. Nach Mahnung oder nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen kommt der Kunde
in Zahlungsverzug.
j. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden
alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort
fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllte Kaufverträge.
k. Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet den Kunden nicht von der
Verpflichtung zur Zahlung.
l. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen
bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt
uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
m. Ehegatten haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt
jeweils einzeln als Gesamtschuldner.
2. Regelungen für alle VERBRAUCHER:
VERBRAUCHER haben während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5%
über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
3. Regelungen für UNTERNEHMER:
Gegenüber dem UNTERNEHMER behalten wir uns vor, während des Verzugs
gem. § 288 Abs. 2 BGB die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz
zu verzinsen.
VIII. LIEFERZEIT/GEFAHRÜBERGANG
1. Regelungen für alle KUNDEN:
a. Die Lieferung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Bestellung oder nach
Vereinbarung.
b. Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik oder
Rohstofferschöpfung berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten
Verträgen.
c. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier
Tankanlagen im Eigentum oder unmittelbaren Besitz des Kunden.
d. Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren
Aufträgen sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
2. Regelungen für alle VERBRAUCHER:
Ist der Käufer VERBRAUCHER, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit
der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
3. Regelungen für UNTERNEHMER:
Ist der Käufer UNTERNEHMER, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt auf den Käufer über.
IX. ANNAHMEVERZUG
Regelungen für alle KUNDEN:
a. Der Übergabe in Sinne von Ziff. VIII dieser Bestimmungen steht es gleich,
wenn der Kunde in Verzug der Annahme kommt.
b. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
c. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen
Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in
dem dieser in Annahmeverzug gerät.
X. GEWÄHRLEISTUNG
1. Regelungen für alle KUNDEN:
a. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar
ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
b. Unbeschadet der Ziff. X 1. a. dieser Bestimmungen kann der Kunde
grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln,
steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
c. Die Kunden müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem
Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde,
über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung
der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
d. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. X
c.).
2. Regelungen für VERBRAUCHER:
a. VERBRAUCHER müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach
dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt
wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die
Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
b. Unterlässt der VERBRAUCHER diese Unterrichtung, erlöschen die
Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels.
Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
c. Wurde der VERBRAUCHER durch unzutreffende Herstelleraussagen zum
Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
d. Für VERBRAUCHER beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig
angezeigt hat (Ziff. X 2. a. dieser Bestimmung).
3. Regelungen für UNTERNEHMER:
a. UNTERNEHMER müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist
von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung.
b. Unterlässt der UNTERNEHMER diese Anzeige, erlöschen die
Gewährleistungsrechte zwei Wochen nach seiner Feststellung des Mangels.
Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
c. Den UNTERNEHMER trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
d. Für UNTERNEHMER beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung
der Ware.
e. Gegenüber UNTERNEHMER sind bei vom Verkäufer übergebenen Proben
oder Mustern deren Eigenschaften nur dann als Vertragsgegenstand
anzusehen, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für alle
Analyseangaben und Spezifikationen einschließlich der Höchst- und
Mindestangaben.
XI. GARANTIEN
Regelungen für alle KUNDEN:
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.
XII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
1. Regelungen für alle KUNDEN:
a. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung
auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
b. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper-und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
c. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Kunden aus Produkthaftung.
d. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach
einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes
Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
e. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
2. Regelungen für UNTERNEHMER:
a. Gegenüber UNTERNEHMERN haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
b. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper-und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
c. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Kunden aus Produkthaftung.
XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Regelungen für alle KUNDEN:
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind.
c. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahe kommt.