Impressum:
Metz GmbH & Co. KG, Kirchstr. 5, 35764 Sinn
Tel: 02772 /52795
Fax: 02772 / 51267
Geschäftsführer: Holger Metz
Handelsregister: AG Wetzlar, HRA 6292
USt.-Ident-Nr.: DE 176 688 186
Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,
Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder
ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen
Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger
Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern
seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor
behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne
gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die
Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die
außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine
Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor
von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre,
die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit
ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den
zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige
Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten
hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich
von allen Inhalten aller verlinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung
verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen
Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom
Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen,
Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt
externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige
Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung
solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der
Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die
jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten
Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm
selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu
nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte
zurückzugreifen.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten
Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des
jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen
eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der
Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein
beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken,
Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder
gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht
gestattet.
4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher
oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so
erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger
Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist -
soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw.
unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die
Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben
veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern
sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich
angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die
Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind
ausdrücklich vorbehalten.
5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von
dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne
Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder
nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in
ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Gestellung von
Abfallcontainern (AGA)
§ 1 Vertragsabschluß
1. Der Vertrag wird zwischen dem Besteller des Containers (nachstehend
Auftraggeber genannt) und der Firma Metz GmbH & Co. KG (nachstehend
Unternehmer genannt) geschlossen.
2. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung zu den nachfolgenden
Bedingungen zustande. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers
werden ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Der Vertrag erfasst die Bereitstellung eines Containers zur Aufnahme von
Abfällen, die Miete des Containers sowie die Abfuhr des gefüllten Containers
durch den Unternehmer zu einer vereinbarten oder vom Unternehmer bestimmten
Ablade-stelle
2. Die Auswahl der anzufahrenden Abladestelle (Deponie, Verbrennungsanlage,
Behandlungsanlage, Sammelstelle oder dergleichen) obliegt dem Unternehmer,
es sei denn, der Auftraggeber erteilt Weisungen. In diesem Fall ist für alle aus der
Ausführung der Weisung entstehenden Folgen ausschließlich der Auftraggeber
verantwortlich. Er hat den Unternehmer insoweit von eventuellen Ansprüchen auf
Verlangen unverzüglich freizustellen. Weisungen, die zu einem Verstoß gegen
bestehende Vorschriften führen würden, braucht der Unternehmer nicht zu
befolgen.
3. Der Unternehmer ist berechtigt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist,
sich den Inhalt des Containers anzueignen und darüber zu verfügen.
4. Angaben des Unternehmers über Größe und Tragfähigkeit des Containers sind
nur Näherungswerte. Aus nicht wesentlichen Abweichungen kann der
Auftraggeber keine Preisminderung oder sonstigen Ansprüche herleiten.
§ 3 Zeitliche Abwicklung der Aufträge
1. Vereinbarungen über bestimmte Zeiten für die Bereitstellung oder Abholung
des Containers sind für den Unternehmer nur verbindlich, wenn sie von ihm
schriftlich bestätigt wurden. Auch in diesem Fall sind Abweichungen bis zu drei
Stunden von dem zugesagten Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. der Abholung als
unwesentlich anzusehen und begründen für den Auftraggeber keinerlei Ansprüche
gegen den Unternehmer.
2. Der Unternehmer wird im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten die
Bereitstellung und Abholung des Containers so termingerecht wie möglich
durchführen.
§ 4 Zufahrten und Aufstellplatz
1. Dem Auftraggeber obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Container
bereitzustellen. Er hat auch für die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz
zu sorgen.
2. Zufahrt und Aufstellplatz müssen zum Befahren mit dem für die
Auftragserfüllung erforderlichen LKW geeignet sein. Nicht befestigte Zufahrtswege
und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer
geeigneter Weise für das Befahren mit schweren LKW vorbereitet ist.
3. Für Schäden am Zufahrtsweg und am Aufstellplatz besteht keine Haftung des
Unternehmers, es sei denn bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Für Schäden am Fahrzeug oder Container infolge ungeeigneter Zufahrten und
Aufstellplätze haftet der Auftraggeber.
§ 5 Sicherung des Containers
1. Der Unternehmer stellt einen mit rot-weißen Warnstreifen entsprechend der
Verlautbarung des Bundesverkehrsministers gekennzeichneten Container, wenn
die Aufstellung des Containers auf öffentlichen Verkehrsflächen vereinbart ist. Für
die erforderliche Sicherung des Containers, etwa durch Beleuchtung oder
Absperrung, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
2. Wegen Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen erforderliche behördliche
Erlaubnisse, Genehmigungen etc. hat der Auftraggeber einzuholen, es sei denn,
der Unternehmer hat diese Verpflichtung entgeltlich übernommen.
3. Für unterlassene Sicherung des Containers oder fehlender Genehmigungen,
Erlaubnisse etc. haftet ausschließlich der Auftraggeber. Er hat gegebenenfalls den
Unternehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 6 Beladung des Containers
1. Der Container darf nur bis zur Höhe des Randes und nur im Rahmen des
zulässigen Höchstgewichtes beladen werden. Für Kosten und Schäden, die durch
Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, haftet der Auftraggeber.
2. In den Container dürfen nur die bei der Auftragserteilung genannten Abfallarten
eingefüllt werden. Der Auftraggeber ist auf Verlangen des Unternehmers
verpflichtet, die in den Container eingefüllten Abfälle nach dem geltenden
Abfallschlüssel zu deklarieren. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht
unverzüglich nach, ist der Unternehmer berechtigt, die notwendigen
Feststellungen durch einen Sachverständigen treffen zu lassen. Die dadurch
entstehenden Kosten hat der Auftraggeber dem Unternehmer zu ersetzen.
3. Nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers dürfen gefährliche bzw.
„besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ in den Container eingefüllt werden.
Als solche Abfälle gelten die in der „Bestimmungsverordnung besonders
überwachungsbedürftiger Abfälle“ aufgelisteten Gruppen.
4. Für Schäden und Kosten, die durch die Nichtbeachtung der vorstehenden
Beladungsvorschriften dem Unternehmer entstehen, haftet der Auftraggeber.
§ 7 Schadenersatz
1. Für Schäden am Container, die in der Zeit von der Bereitstellung bis zur
Abholung entstehen, haftet der Auftraggeber, auch soweit ihn an der Entstehung
des Schadens kein Verschulden trifft oder soweit die Ursache des Schadens nicht
festgestellt werden kann. Gleiches gilt für das Abhandenkommen des Containers
in diesem Zeitraum.
2. Für Schäden, die an Sachen des Auftraggebers oder an fremden Sachen bei
der Zustellung oder Abholung des Containers entstehen, haftet der Unternehmer,
soweit ihm oder seinem Personal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die Haftung entfällt, wenn der Schaden nicht unverzüglich nach Kenntnis durch
den Berechtigten beim Unternehmer angezeigt wird.
3. Soweit die Haftung des Unternehmers durch diese Bedingungen eingeschränkt
oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Schadenersatzansprüche gegen das
Personal des Unternehmers.
4. Schadenersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von
Verträgen entstehen, für die diese Bedingungen gelten, verjähren in einem Jahr
nach Kenntnis des Schadens durch den Berechtigten, gleichgültig auf welcher
Rechtsgrundlage der Schadenersatzanspruch geltend gemacht wird. Bei Vorsatz
oder bei einem dem Vorsatz gleichstehenden Verschulden beträgt die Verjährung
drei Jahre.
5. Der Abfallerzeuger bleibt Eigentümer der Abfälle bis zur ordnungsgemäßen
Entsorgung und vollständigen Bezahlung des fälligen Entgeltes an den
Unternehmer.
§ 8 Entgelte
1. Das vereinbarte Entgelt umfaßt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde, die Bereitstellung, die Miete, die Abholung und das Verbringen des
Containers zum Bestimmungsort. Für vergebliche An- und Abfahrten bei der
Bereitstellung oder Abholung des Containers oder für Wartezeiten hat der
Auftraggeber, soweit er dies zu vertreten hat, eine Entschädigung in Höhe von
50,- Euro zu entrichten.
2. Soweit über die Mietdauer keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist,
beträgt diese 7 Werktage. Gibt der Auftraggeber den Container nicht spätestens
nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so ist der Unternehmer berechtigt,
für jeden Kalendertag über die vereinbarte Mietzeit hinaus bis zur Rückgabe des
Containers einen Betrag von 1,00 Euro pro Tag zu berechnen.
3. Gebühren und Kosten, die an der Abladestelle (z.B. Deponiegebühren,
Sortierkosten oder dergleichen) oder bei der Einholung etwaiger Genehmigungen
und Erlaubnisse (vgl. § 5 Nr. 3) entstehen, sind in dem vereinbarten Entgelt nicht
enthalten. Sie werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die vereinbarten Preise
und Entgelte sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu
erstatten.
§ 9 Fälligkeit der Rechnung
1. Rechnungen des Unternehmens sind sofort ohne Abzug zu zahlen.
2. Zahlungsverzug tritt ein, ohne daß es einer Mahnung oder sonstigen
Voraussetzung bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern
der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Im Gutschriftverfahren tritt
Zahlungsverzug erst nach Erhalt einer Mahnung ein. Der Frachtführer darf im
Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 2 % über dem zum Zeitpunkt
des Eintritts des Verzuges geltenden Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank
verlangen. Fällt dieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der
Deutschen Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins.
3. Mit Ansprüchen aus diesem Vertrag und damit zusammenhängenden
Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung
darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
4. Der Unternehmer kann vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe des
voraussichtlichen Rechnungsbetrages verlangen. Leistet der Auftraggeber den
angeforderten Vorschuß nicht fristgerecht, kann der Unternehmer den Vertrag
fristlos kündigen und die Containergestellung ablehnen.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Beförderungsvertrag ist Herborn.
§ 11 Salvatorische Klausel
1. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich vereinbart sind.
2. Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im übrigen
bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der
unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten
Ergebnis am nächsten kommen.